Die EU Datenschutz Grundverordnung – neue Anforderungen an IT-Sicherheit durch einen risikobasierten Ansatz?

Die EU Datenschutz GVO intensiviert die Vereinheitlichung des Datenschutzrechts in Europa. Sie führt neben einigen neuen Konzepten robuste Bußgeldtatbestände ein. Technisch-organisatorische Maßnahmen zur Datensicherung müssen nun risikoangemessen beschaffen sein. Je höher die Risiken, desto höher müssen die zu treffenden datenschutzrechtlichen Vorkehrungen ausfallen. Der Vortrag geht der Frage nach, was sich durch dieses Konzept im Vergleich zur Richtlinie EWG 95/46 bzw. dem BDSG ändert.

 

Prof. Dr. Marc Strittmatter ist in Deutschland als IT-Rechtler bekannt. Er berät als Of Counsel der Kanzlei Unternehmen, die sich Technologie-Einführungsprojekte im Bereich ERP, Cloud, Outsourcing oder Unternehmensvernetzung (Industrie 4.0) und der regulatorischen Compliance, insb. im Datenschutz vorgenommen haben.

Seine langjährige Erfahrung in einem der größten IT Konzerne der Welt, zuletzt als Leiter der Rechtsabteilung von IBM Deutschland, als Rechtsanwalt in der IT-Kanzlei Bartsch und Partner und aus internationalen Tätigkeiten kombiniert er mit der angewandten Wissenschaft, die er als ordentlicher Professor für Wirtschaftsrecht an der HTWG Konstanz lehrt. Seine Forschungsschwerpunkte sind rechtliche Bedingungen der Digitalisierung, Verhandlungstheorie, technische Konzepte im Datenschutz und die Risikosteuerung von Unternehmen mithilfe rechtlicher Instrumente.

Marc Strittmatter ist Mitglied der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit, für die er auch Mandate in Schiedsgerichtsverfahren als Richter betreut. Er wurde vom Handelsblatt in die Liste der „Best Lawyers“ im Bereich Informationstechnologierecht für die Jahre 2014, 2015, und 2016 gewählt, für das Jahr 2017 zum Lawyer des Jahres Informationstechnologierecht.